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Vorstellung des Betreuungsvereins:
1992 trat das neue Betreuungsrecht in Kraft. Es löste das im wesentlichen aus dem letzten Jahrhundert stammende Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht für Erwachsene ab. Die anonyme Verwaltung der betroffenen Menschen und die automatische Entmündigung wurde abgeschafft. Das neue Betreuungsgesetz ( § 1896 ff BGB ) betont die Wichtigkeit der persönlichen Betreuung und stärkt die rechtliche Stellung betreuter Menschen. Es stehen ihr Wohl und ihre Wünsche im Mittelpunkt. Um eine persönliche Betreuung der betroffenen Menschen sicherzustellen, fördert die Landesregierung Betreuungsvereine in Rheinland-Pfalz. Denn die Verbesserung der Situation betreuter Menschen steht und fällt mit dem Engagement und der Kompetenz ihrer Betreuerinnen und Betreuer. Unser Betreuungsverein (bestehend seit 1990) unterstützt sowohl Familienangehörige in ihrer Arbeit als BetreuerIn, als auch interessierte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, sich als Ehrenamtliche zur Verfügung zu stellen.. Unsere VereinsbetreuerInnen führen schwierige Betreuungen selbst und haben entsprechende Erfahrung. Das Schulungs- und Beratungsangebot umfaßt in Absprache mit den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern
Mit unseren Angeboten wollen wir das entsprechende "Handwerkszeug"
zur Betreuungsführung vermitteln und das Bewusstsein dafür
wecken, die Aufgaben im Sinne einer Interessensvertretung der
betreuten Menschen wahrzunehmen. |